AGB

Dieses sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Teppichreinigungsverleih diese durch Verweis auf die Teppichreinigungsverleih AGB oder Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teppichreinigungsverleih in ihre Verträge einbeziehen. Vermieter und Vertragspartner des Mieters ist ausschließlich das/der auf dem jeweiligen Mietvertrag angegebene selbständige Unternehmen/Unternehmer.

§ 1 Allgemeine Pflichten

Bei Abschluss eines Mietvertrages hat sich der Mieter durch einen gültigen Personalausweis oder ein anderes zur eindeutigen Identifikation geeignetes Dokument (inkl. Adressangaben) auszuweisen. Der Vermieter ist berechtigt, den Abschluss eines Mietvertrages zu verweigern, sofern ihm kein Einsatzort, der ihm mit angemessenem Aufwand einen Zugriff auf die Maschine erlaubt, nachgewiesen werden kann (siehe § 2e)). Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den aufgeführten Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit mietweise zu überlassen. Der Mieter ist verpflichtet, die Miete zu zahlen und hierauf einen Kautionsbetrag zu hinterlegen, den Mietgegenstand ordnungs- und vertragsgemäß zu behandeln und bei Beendigung des Mietverhältnisses gesäubert, betriebsbereit und vollständig zurückzugeben (siehe § 8).

§ 2 Pflichten des Mieters

Die Mietgegenstände werden nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters oder derjenigen Personen, die im Mietvertrag angegeben sind, vermietet. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache an Personen auszuhändigen, die mit der Mietsache in seinem Auftrag Arbeiten durchführen.

Der Mieter ist verpflichtet,

  1. vor Inbetriebnahme des Mietgegenstands die Bedienungsanleitung und Sicherheitsanweisung sorgfältig durchzulesen, diese zu beachten und sich bei Rückfragen unverzüglich an den Vermieter zu wenden;

  2. den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung zu schützen;

  3. für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes zu sorgen, insbesondere Betriebsstoffe (Wasser, Öle, Fette, Kraftstoffe), Reinigungsmittel usw. nur in vorgegebener und einwandfreier Beschaffenheit zu verwenden;

  4. den Mietgegenstand ausreichend durch geeignete Maßnahmen gegen den Zugriff unbefugter Dritter, insbesondere Diebstahl, und Witterungseinflüsse zu schützen;

  5. dem Vermieter auf Nachfrage jederzeit den Stand- bzw. Einsatzort der Mietsache mitzuteilen. Der Einsatz der Mietsache ist außerhalb der Bundesrepublik bzw. außerhalb des Umkreises von 100 km ausgehend vom
    Standort der Mietstation nur nach schriftlicher Erlaubnis des Vermieters gestattet;

  6. dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand nur durch eingewiesene Personen bedient wird, die hierzu befähigt sind. Sofern für den Betrieb des Mietgegenstandes besondere Lizenzen, Erlaubnisse oder die Nutzung von Schutzbekleidung erforderlich sind, hat der Mieter sicherzustellen, dass diese vorhanden und gültig sind und genutzt werden.

§ 3 Beginn und Ende der Mietzeit, Verlängerung der Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietsache. Soweit nicht anders vereinbart (insbes. bei verbindlichen Festmietzeiten), gilt der auf dem Mietvertrag als voraussichtliche Mietdauer genannte Zeitraum als Mindestmietzeit. Sofern keine verbindliche Festmietzeit vereinbart ist, verlängert sich die Mietzeit automatisch über die Mindestmietzeit hinaus und endet mit der ordnungsgemäßen Rücklieferung der Mietsache an den Vermieter, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mindestmietzeit. Bei verbindlichen Festmietzeiten ist der Vermieter berechtigt, Schadensersatz (z. B. aufgrund der Nichterfüllung eines Anschlussmietvertrages) geltend zu machen, sobald der Mieter mit der Rückgabe des Mietgegenstandes in Verzug gerät.

§ 4 Übergabe des Mietgegenstandes

Zu Beginn der Mietzeit hat der Vermieter den Mietgegenstand einschließlich Zubehör in einwandfreiem, betriebsfähigem und voll getanktem Zustand zu übergeben. Der Mieter bestätigt mit seiner Buchung und gezahlten Betrag nach Abschluss des Mietvertrages, dass er vom Vermieter ausführlich über Einsatzzweck, Sicherheitsmaßnahmen, Gefahren und erforderliche Wartungsmaßnahmen informiert und dass ihm das Gerät in technisch einwandfreiem Zustand übergeben wurde.

Mit der Übergabe geht die Obhutspflicht bezüglich der Mietsache auf den Mieter über, sie endet mit vertragsgemäßer Rückgabe (siehe § 8). Soweit beim Verstauen, Befestigen, Verladen oder Entladen des Mietgegenstandes ein Mitarbeiter tätig wird, unterliegt dieser den Weisungen und der Aufsicht des Mieters. Im Übrigen gilt die Haftungsklausel Ziff. 12 dieser AGB.

§ 5 Mietpreis und Zahlung der Miete

Grundlage für die Berechnung der Miete (inkl. Wochenend- und Wochenmiete) ist ausschließlich der im Mietvertrag genannte Mietpreis. Preisangaben in der ausliegenden Preisliste, im Mietgerätekatalog oder im Aushang im Geschäftslokal sind jeweils nur unverbindliche Preisangaben. Die angegebenen Preise sind, sofern nicht anders vermerkt, Tagesmietpreise pro angefangene 24 Stunden.

Der Vermieter hat Anspruch auf die Vorauszahlung eines unverzinslichen Kautionsbetrages, der die Miete in Höhe des aufgrund der vereinbarten Mietzeit zu erwartenden Endpreises, der Verbrauchsmaterialien und eine Sicherheitsleistung beinhaltet und bei Rückgabe der Mietsache mit dem Mietzins verrechnet bzw. zurückerstattet wird. Sofern bei längerer Mietdauer der zu zahlende Rechnungsbetrag den geleisteten Kautionsbetrag übersteigt, kann der Vermieter eine Zwischenrechnung stellen. Zwischenzahlungen und Nachzahlungen werden mit Rechnungsstellung fällig.

Der Vermieter ist berechtigt, den Kautionsbetrag auch nach Rückgabe der Mietsache ganz oder teilweise einzubehalten, bis er Gelegenheit hatte, die Mietsache eingehend auf Mängel bei Rückgewähr zu überprüfen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Überprüfung der Mietsache aufgrund der Komplexität eines vermeintlichen Mangels nicht unmittelbar bei Rückgabe möglich ist.

Sofern nicht vom Mieter ausdrücklich abweichend erklärt, gilt die Person, welche die Rückgabe der Mietsache vornimmt, als bevollmächtigt, für den Mieter Erklärungen abzugeben und Erstattungsbeträge in Empfang zu nehmen.

Für jede Mahnung ist der Vermieter berechtigt eine Gebühr zu verlangen. Wird der Mietgegenstand vom Mieter nicht zum Ende der vereinbarten (Mindest-) Mietzeit (§ 2) an den Vermieter zurückgegeben, wird der Vermieter dem Mieter den jeweils gültigen Mietpreis pro Tag berechnen. Nach Ablauf der vereinbarten (Mindest-) Mietzeit ist der Vermieter berechtigt, das Gerät auf Kosten des Mieters, der den Zutritt zu dem Gerät zu ermöglichen hat, abzuholen und anderweitig darüber zu verfügen. Die dem Vermieter aus dem Vertrag zustehenden Ansprüche bleiben erhalten.

§ 6 Mängel des Mietgegenstandes

Bei Übernahme des Mietgegenstandes hat der Mieter die Mietsache zu überprüfen und eventuell festgestellte Mängel oder Beschädigungen auf dem weg der email zu rügen. Erkennbare Mängel oder Beschädigungen, die nicht bei Übergabe der Mietsache dokumentiert werden, können im Nachhinein nicht gerügt werden. Verborgene Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind sofort nach Bekanntwerden dem Vermieter, verbunden mit der Aufforderung zu deren Beseitigung (beim Vermieter vor Ort), anzuzeigen. Dem Vermieter ist eine angemessene Anzahl an Nachbesserungsversuchen zu gewähren, es sei denn, es ist den Parteien offensichtlich, dass diese nicht erfolgreich sein werden.

§ 7 Untervermietung und Verhalten gegenüber Dritten

Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand unterzuvermieten, Dritten Rechte am Mietgegenstand oder aus dem Mietvertrag abzutreten. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Dritte ist unverzüglich vom Mieter nachweislich auf das Eigentum des Vermieters hinzuweisen. Eigentumshinweise an den Mietsachen dürfen weder entfernt noch abgedeckt werden.

§ 8 Rücklieferung des Mietgegenstands, Schadensersatz

Der Mieter hat den Mietgegenstand betriebsbereit, unbeschädigt und gereinigt mit allen im Mietvertrag aufgeführten Teilen und Zubehör an den Vermieter zurückzuliefern.

Wird der Mietgegenstand nicht vertragsgemäß zurückgeliefert und insbesondere Verletzungen der Pflichten nach § 6 dieser AGB festgestellt, hat der Vermieter ein Recht auf Schadenersatz entsprechend den Vorschriften des BGB. Dies gilt auch wenn der Mieter den Mietgegenstand Dritten, z.B. einem Frachtführer, überlässt.

Die Schadensersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auch auf die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung oder im Fall eines Totalschadens am Mietgegenstand auf dessen Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Weiter haftet der Mieter - soweit angefallen - für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und etwaige weitere dem Vermieter entstehenden Kosten und Mietausfall.

Im Zweifelsfall kann eine Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen gefordert werden. Die Kosten der Begutachtung teilen sich Vermieter und Mieter je zur Hälfte.

§ 9 Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände

Die Obhutspflicht des Mieters für die Mietsache beginnt mit deren Übergabe und endet mit ihrer vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Bei durch den Mieter verschuldetem Verlust oder Beschädigungen der Mietsache hat der Mieter Ersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten bzw. der Reparaturkosten zu leisten. Verlust oder Beschädigung der Mietsache hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter und bei Vorliegen oder Vermutung einer Straftat der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Dem Mieter obliegt im Verlustfall die Pflicht, nachzuweisen, hinreichende Maßnahmen zur Sicherung der Mietsache (§2 d)) und zur Wiedererlangung (polizeiliche Anzeige) ergriffen zu haben.

§ 10 Kündigung

Der Mietvertrag ist mit einer Frist von einem Werktag von jeder Partei ordentlich kündbar, sofern keine (Mindest-) Mietzeit vereinbart wurde oder diese abgelaufen ist. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Tage, sofern die Mietdauer nach Wochen bzw. 7 Tage, sofern die Mietdauer nach Monaten berechnet wird. Verletzt der Mieter seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag (siehe § 2 "Pflichten des Mieters") in erheblichem Maße, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Kautionsbetrag die aufgelaufene Mietforderung des Vermieters nicht mehr abdeckt.

§ 11 Haftungsbegrenzung des Mieters

Gegen einen Aufschlag in Höhe von 10 % des Mietpreises kann der Mieter bei Anmietung eines Gerätes seine Haftung für Schäden aus Brand, Blitzschlag, Überspannung, Hochwasser, Gehäuseschaden und Kabelbruch auf eine Selbstbeteiligung von 10 % der Schadenssumme, höchstens jedoch 1.000,- EUR begrenzen.

Typische Abnutzungen an Verschleißteilen, wie z. B. Diamantkronen, Diamantscheiben, Schleifwalzen etc. sowie Schäden wegen unsachgemäßer Handhabung, Diebstahl und Transportschäden jeglicher Art werden von der Haftungsbegrenzung nicht erfasst.

Für Großgeräte (Bagger, Hubarbeitsbühnen usw.) muss eine Versicherung abgeschlossen werden. Diese beträgt 10 % pro Tag von der Tagesmiete. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 2.000,- EUR. In Diebstahlsfällen ist die Selbstbeteiligung des Mieters auf 25 % des Wiederbeschaffungswertes begrenzt.

§ 12 Haftungsbegrenzung des Vermieters

Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei

  • grobem Verschulden des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;

  • der schuldhaften Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (wesentlicher Vertragspflichten) soweit die Erreichung des Vertragszwecks hierdurch gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens;

  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einem Verschulden des Vermieters oder seiner gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder

  • falls der Vermieter nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ansprüche gegen Angestellte, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieter und der Teppichreinigungsverleih

§ 13 Reservierungen

Ein Anspruch auf Überlassung des Mietgegenstandes besteht erst mit Abschluss der Buchung und Zahlung. Reservierungen sind lediglich bis zum vereinbarten Zeitpunkt für den Vermieter bindend. Danach kann der Vermieter über das reservierte Mietobjekt wieder frei verfügen.

§ 14 Datenschutz

Der Vermieter richtet sich nach der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz (neue Fassung).

(1) Die von Ihnen mitgeteilten Daten verwendet der Vermieter lediglich zur Erfüllung und Abwicklung von Aufträgen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (vertragliche Zwecke). Dies umfasst die elektronische Speicherung der Daten sowie die Übertragung an den teppichreinigungsverleih. Der Vermieter sichert dem Mieter zu, dass darüber hinaus keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergeleitet werden.

(2) Einwilligungen auf Basis von Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO, z.B. für den Versand eines Newsletters, können widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf ist möglich per E-Mail an den Anbieter oder an Teppichreinigermieten@gmx.de

(3) Der Vermieter behält sich vor, zur Kreditprüfung eine Auskunftei zu beauftragen. Diese lässt zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses Wahrscheinlichkeitswerte einfließen. Für die Berechnung dieser werden die Anschriftdaten erhoben und verwendet. Dieses Recht ergibt sich für den Vermieter aus seinem berechtigten Interesse an der Sicherung seiner Eigentumsrechte, welches mit dem Recht des Mieters abgewogen wurde und folgt damit aus Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.

(4) Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.

(5) Der Mieter hat das Recht unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes seine gespeicherten, personenbezogenen Daten einzusehen (unentgeltliche Auskunft) und ggf. diese, sofern kein aktiver Mietvertrag besteht, löschen zu lassen. Ohne vollständige Erfassung der vertragsbezogenen, persönlichen Daten des Mieters kann kein gültiger Mietvertrag geschlossen werden. Die Bereitstellung der Daten ist daher erforderlich. Darüber hinaus bestehen die gesetzlichen Rechte auf Berichtigung oder Sperrung von Daten. Auf die Rechte gemäß Art. 12 - 23 DSGVO in Verbindung mit der Datenverarbeitung werden Sie hingewiesen.

(6) Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten, wenden Sie sich bitte über unsere E-Mail-Adresse an uns oder übersenden Ihr Anliegen per Post an unsere in diesen AGB angegebene Adresse. Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderechte bei der Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO zu.

§ 15 Sonstige Bestimmungen

Abweichende Vereinbarungen und/oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Mietvertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche Regelungen ersetzt, Lücken so ausgefüllt, wie es dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Zweck am besten entspricht.

§ 16 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche vom Vermieter gelieferte Waren, einschließlich der bei Reparaturen eingesetzten Ersatzteile, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vermieters.

§ 17 Gerichtsstand

Zuständig bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, soweit der Kunde bzw. Mieter Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, ist das am Ort der Anmietung zuständige Gericht.

GPS-Tracking

1. Zweck des GPS-Trackings

Im Rahmen unserer Dienstleistungen verwenden wir GPS-Tracking-Technologie, um die Effizienz und Sicherheit unserer Dienste zu gewährleisten. Dies ermöglicht uns, den Standort von Fahrzeugen oder Geräten in Echtzeit zu überwachen und Ihnen einen besseren Service zu bieten.

2. Datenerhebung und -verarbeitung

Bei der Nutzung unserer Dienstleistungen werden Standortdaten erfasst, die durch GPS-Technologie ermittelt werden. Diese Daten werden ausschließlich für die oben genannten Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrages oder gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich.

3. Einwilligung

Durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen stimmen Sie der Erfassung und Verarbeitung Ihrer Standortdaten gemäß dieser Erklärung zu. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Einwilligung zu widerrufen, was jedoch Auswirkungen auf die Erbringung unserer Dienstleistungen haben kann.

4. Datenschutz

Wir verpflichten uns, Ihre Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu schützen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

5. Rechte des Nutzers

Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über die von uns gespeicherten Standortdaten zu verlangen. Zudem können Sie die Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten anfordern, sofern dies rechtlich zulässig ist.

Gültigkeit des Mietvertrags

1. Vertragsschluss

Der Mietvertrag kommt durch die Annahme des Mietangebots durch den Mieter zustande. Eine schriftliche Bestätigung oder Unterschrift ist nicht erforderlich, um die Gültigkeit des Vertrages zu begründen.

2. Mietvertragsabschluss

Der Mietvertrag wird verbindlich, sobald der Mieter den Zahlungseingang leistet. Dies geschieht unabhängig davon, ob eine Unterschrift vorliegt oder nicht. Mit der Zahlung erkennt der Mieter die Vertragsbedingungen an.

Allgemeines

Der Mieter bestätigt mit der Anmietung des Teppichreinigungsgeräts, dass er das Gerät

auf eigene Verantwortung und Gefahr nutzt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für

Schäden, die aus der Nutzung des Geräts entstehen, es sei denn, der Vermieter handelt

vorsätzlich oder grob fahrlässig.

2. Einweisung und Gebrauch

Der Mieter ist verpflichtet, sich vor der Benutzung des Geräts mit der

Bedienungsanleitung vertraut zu machen. Der Vermieter stellt auf Wunsch eine

Einweisung in die ordnungsgemäße Handhabung des Geräts zur Verfügung, übernimmt

jedoch keine Haftung für Fehlbedienungen oder unsachgemäße Verwendung des Geräts

durch den Mieter.

3. Haftung für Schäden am Eigentum des Mieters

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung des

Teppichreinigungsgeräts am Eigentum des Mieters oder Dritter entstehen, insbesondere

nicht für:

- Beschädigungen von Teppichen, Böden oder anderen Einrichtungsgegenständen.

- Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachtung der

Bedienungsanleitung oder falsche Reinigungslösungen entstehen.

4. Haftung für Personen- und Sachschäden

Die Nutzung des Teppichreinigungsgeräts erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Der

Vermieter haftet nicht für Verletzungen oder Sachschäden, die durch die Verwendung

des Geräts entstehen, es sei denn, diese beruhen auf einem technischen Defekt des

Geräts, der nicht auf eine unsachgemäße oder fahrlässige Nutzung des Mieters

zurückzuführen ist. Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät nur gemäß den Anweisungen

und ausschließlich für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Für den Fall, dass Dritte

während der Nutzung des Geräts Schaden nehmen, stellt der Mieter den Vermieter von

jeglichen Ansprüchen frei.

5. Technischer Zustand des Geräts

Der Vermieter garantiert, dass das Teppichreinigungsgerät vor der Vermietung geprüft

und in einwandfreiem technischem Zustand übergeben wurde. Der Mieter ist

verpflichtet, das Gerät vor der Nutzung auf sichtbare Mängel zu prüfen und etwaige

Mängel sofort dem Vermieter zu melden. Eine spätere Reklamation von oensichtlichen

Mängeln nach der Nutzung ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden,

die durch verdeckte Mängel am Gerät entstehen, es sei denn, diese wurden vorsätzlich

oder grob fahrlässig verursacht.

6. Haftung für Folgeschäden

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, die aus der Nutzung des

Teppichreinigungsgeräts resultieren, wie zum Beispiel:

- Umsatzverluste oder andere finanzielle Schäden.

- Betriebsunterbrechungen.

- Schäden an Gegenständen, die durch unsachgemäße Nutzung des Geräts entstehen.

7. Rückgabe des Geräts

Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät in sauberem, funktionstüchtigem Zustand und

innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Für Schäden, die während der

Mietdauer am Gerät entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang. Sollte das Gerät

nicht ordnungsgemäß funktionieren, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter

unverzüglich zu informieren und das Gerät nicht weiter zu nutzen.

8. Haftungsausschluss für Reinigungsmittel

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Verwendung von den

Reinigungsmitteln oder Chemikalien entstehen. Der Mieter ist dafür verantwortlich .

9. Versicherung

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, eine angemessene Versicherung für

Schäden abzuschließen, die während der Mietdauer am Gerät oder durch dessen

Verwendung entstehen könnten. Die Haftung des Mieters bleibt hiervon unberührt.

10. Geltendes Recht

Dieser Haftungsausschluss unterliegt den geltenden Gesetzen des Landes, in dem das

Gerät gemietet wird. Sollte eine Bestimmung dieses Haftungsausschlusses unwirksam

sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt....